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Informationen zur Verrechnung & Rückvergütung

Verrechnung von Behandlungsleistungen und stationären Aufenthalten

Nach Ihrem Aufenthalt in der Marienklinik erhalten Sie von uns eine Rechnung. Diese listet die erbrachten Leistungen und den stationären Aufenthalt auf. Die Honorare der behandelnden Ärzte werden von diesen separat in Rechnung gestellt bzw. gesondert auf der Rechnung angeführt.

Zahlungsmodalitäten:

Die Marienklinik bietet Ihnen mehrere Zahlungsmöglichkeiten an: Sie können in bar (max. EUR 3.000,--), per Scheck, mit Bankomatkarte oder jeder gängigen Kreditkarte bei unserem Aufnahmeschalter bezahlen. Die Rechnung kann auch mittels Überweisung beglichen werden.

Rückvergütung:

Für bestimmte Leistungen in unserer Klinik besteht prinzipiell die Möglichkeit für eine Rückvergütung der Kosten. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Aufnahme oder beim zuständigen Gesundheitsbezirk.

Patienten mit privater Krankenversicherung:

Privat krankenversicherte Patienten haben Anrecht auf Rückerstattung durch ihre Versicherungsgesellschaft, abhängig vom jeweiligen Anbieter. Sie sollten sich unbedingt vor dem Aufenthalt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erkundigen. Selbstzahler Patienten, die weder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse noch privat krankenversichert sind, müssen die Zahlungsbedingungen direkt mit der Verwaltung der Marienklinik vereinbaren.

Selbstzahler:

Patienten, die weder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse noch privat krankenversichert sind, müssen die Zahlungsbedingungen direkt mit der Verwaltung der Marienklinik vereinbaren.

Vorgemerkte und nicht durchgeführte Visiten:

Jenen Patientinnen und Patienten, die eine vorgemerkte Visite nicht rechtzeitig (innerhalb 24 h vor dem Termin) absagen, wird 50% der Leistung in Rechnung gestellt.

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Marienklinik|Mwst.-Nr.: 03143310211|
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